Unsere Kindergartengebühren sind sozial gestaffelt.  Empfänger von Miet- und Lastenzuschuss nach dem Wohngeldgesetz oder von Arbeitslosengeld II nach dem SGB II bzw. Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII zahlen grundsätzlich die niedrigste Gebühr.

Personen die kein Wohngeld beziehen, zahlen nach der Höhe ihres Einkommens gestaffelt eine Jahresgebühr. Die Höhe ist in der Gebührentabelle dargestellt.

 

 

Gebührensatzung & Gebührentabelle

 

 

 

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